b) Eventualiter: Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 23. November 2023 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdesache zur Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens bei Prof. B._____ (Universitätsspital C._____) und eines hüftorthopädischen Gutachtens sowie für eine Umschulung nach Art. 17 IVG zurückzuweisen c) Subeventualiter: Es sei eine gerichtliche hüftorthopädische und eine psychiatrische Begutachtung den Fall des Beschwerdeführers betreffend anzuordnen und durchzuführen.