Mitteilung vom 2. November 2022) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 23. November 2023 – in Bestätigung ihres Vorbescheids vom 28. Juli 2021 – eine vom 1. Februar bis 30. September 2015 befristete ganze Rente zu, wobei sie die entsprechende Nachzahlung von Fr. 22'936.00 mit für die Zeit vom 1. März 2014 bis 31. Dezember 2015 bereits ausgerichteten Renten verrechnete und dem Beschwerdeführer überdies eine Rückforderung im Betrag von Fr. 13'602.00 in Aussicht stellte. -3-