In der Folge holte die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Unterlagen ein und ordnete mit Verfügung vom 17. Februar 2020 eine polydisziplinäre Begutachtung durch die Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, an. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.71 und die gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde das Bundesgericht mit Urteil 9C_232/2020 vom 17. Juli 2020 ab, soweit darauf eingetreten wurde. In der Folge wurde der Beschwerdeführer durch die ABI begutachtet (Gutachten vom 17. Mai 2021). Nach Zusprache weiterer beruflicher Massnahmen (Arbeitsvermittlung; vgl. Mitteilung vom 2. November 2022)