Die gegen die beiden Verfügungen erhobenen Beschwerden hiess das Versicherungsgericht mit Urteilen VBE.2018.187 bzw. VBE.2018.707 vom 21. Januar 2019 teilweise gut, hob die Verfügungen vom 2. Februar 2018 sowie vom 16. August 2018 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhaltes und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. In der Folge holte die Beschwerdegegnerin weitere medizinische Unterlagen ein und ordnete mit Verfügung vom 17. Februar 2020 eine polydisziplinäre Begutachtung durch die Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI), Basel, an.