Mit Verfügung vom 16. August 2018 sprach sie dem Beschwerdeführer für die Zeit vom 1. März 2014 bis 31. Dezember 2015 eine befristete ganze Rente zu. Die gegen die beiden Verfügungen erhobenen Beschwerden hiess das Versicherungsgericht mit Urteilen VBE.2018.187 bzw. VBE.2018.707 vom 21. Januar 2019 teilweise gut, hob die Verfügungen vom 2. Februar 2018 sowie vom 16. August 2018 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhaltes und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.