Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 23. November 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 11. März 2011 wegen unfallbedingter Handbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nachdem der Beschwerdeführer seine Arbeit wieder im Pensum von 100 % aufgenommen hatte, schloss die Beschwerdegegnerin das Leistungsgesuch (berufliche Massnahmen/Rente) mit Verfügung vom 17. August 2011 ab. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.