6. Zusammenfassend ist dem Beschwerdeführer gestützt auf die Aktenbeurteilung der RAD-Ärztin eine leicht bis intermittierend mittelgradig körperlich belastende Tätigkeit zu 100 % ganztägig zumutbar und eine Einschränkung im Haushalt ist aus versicherungsmedizinischer Sicht zu verneinen. Da der Beschwerdeführer die für einen Rentenanspruch notwendige -6-