Für die Jahre 2021 sowie 2022 lassen sich keine weiteren Einträge im IK-Auszug entnehmen. Nach Lage der Akten bezieht der Beschwerdeführer seit dem 13. September 2022 materielle Hilfe von der Gemeinde Q._____ (vgl. VB 15 S. 3 und Akten zum Gesuch zur unentgeltlichen Rechtspflege).