5.2. In seiner Anmeldung zum Leistungsbezug vom 24. November 2022 gab der Beschwerdeführer an, dass er in den "letzten zehn Jahren" in verschiedenen Branchen temporär tätig gewesen sei (VB 1 S. 4; ausweislich seines Lebenslaufs: Waldarbeiten, Wohnungs- und Hausräumungen, Umzugsund Umbauarbeiten sowie Garten- und Umgebungsarbeiten; vgl. VB 3). Der Auszug aus dem individuellen Konto (IK) zeigt, dass der Beschwerdeführer zuletzt im Jahr 2020 als Selbstständigerwerbender ein Einkommen von 26'500.00 erzielt hat (VB 9 S. 8). Für die Jahre 2021 sowie 2022 lassen sich keine weiteren Einträge im IK-Auszug entnehmen.