Patientin aufgrund der ausserordentlichen Muskelschwäche und der enormen Fehlstellung der Wirbelsäule sowie der Extremitäten nur in einem perfekt abgestimmten, biomechanischen Setting möglich, was vorliegend "die einzig mögliche Ausführung der Hilfsmittel" sei. Eine ambulante Rollstuhlanpassung wäre in diesem Fall nur mit einem immensen finanziellen und auch organisatorischen Aufwand möglich und würde eine gesundheitliche Belastung für die Beschwerdeführerin darstellen.