5. 5.1. Unbestritten ist, dass bei der Beschwerdeführerin eine spinale Muskelatrophie mit einer schweren generalisierten Muskelschwäche ohne Sitz-, Stehund Gehfähigkeit vorliegt und daher das Geburtsgebrechen Ziff. 184 GgV- Anhang ausgewiesen ist (vgl. VB 1013 S. 1). Aus diesem Grund sprach ihr die Beschwerdegegnerin einen Elektrorollstuhl "Permobil M5 Corpus" (VB 957) und eine dazugehörige Sitz- und Rückenbettung (VB 959) zu. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführerin darüber hinaus Anspruch auf Kostengutsprache für eine 13-tägige stationäre Rehabilitation zur Anpassung dieser Sitz- und Rückenbettung hat.