4.9. Der ebenfalls mit der Beschwerde eingereichten Stellungnahme von Ortho- pädietechniker-Meister H._____ vom 6. April 2014 (recte: 2024) ist zu entnehmen, dass der Aufenthalt in einem Rollstuhl, geschweige denn dessen Steuerung, für die Beschwerdeführerin aufgrund der ausserordentlichen Muskelschwäche zusammen mit den Deformitäten nur in einem perfekt abgestimmten, biomechanischen Setting möglich sei. Für diese Abstimmung seien intensive Mess-, Anprobe- und Anpassungsabläufe notwendig, für welche die Beschwerdeführerin aufgrund ihres schlechten Allgemeinzustandes unter anderem in der Atmung kaum Energie zur Verfügung habe. -8-