4.7. Die RAD-Ärztin Dr. med. F._____ nahm in der Folge am 14. Februar 2024 erneut Stellung. Sie führte aus, aufgrund der Einschätzung des SAHB sei aus orthopädietechnischer Sicht die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes nicht nachvollziehbar. Aus Sicht des RAD könne durch das C._____ keine wissenschaftliche Studie beigefügt werden, die belege, dass auf diesem Weg ein signifikant besserer Outcome bei der Rollstuhlversorgung erreicht werden könne.