4.5. KD Dr. med. PhD E._____ reichte, nachdem die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 29. November 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht gestellt hatte (VB 988), eine als Wiedererwägungsgesuch betitelte Stellungnahme vom 7. Dezember 2023 ein. Sie führte aus, obwohl eine stationäre Aufnahme auf den ersten Blick nicht notwendig erscheine, sei eine ambulante Abgabe nicht möglich. Nach der Abgabe müsse die Sitzdauer langsam aufgebaut werden, um Dekubitus und Schmerzen zu vermeiden. Eine regelmässige Hautkontrolle müsse dabei von einem Experten nach jeder Sitzdauer durchgeführt werden.