4.4. Der zugezogene Mitarbeiter des IV-Servicecenters der SAHB teilte in seiner Stellungnahme vom 22. November 2023 mit, auch aus orthopädietechnischer Sicht sei die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes für die Anpassung der Sitzversorgung weder nachvollziehbar noch verständlich. Zu erwähnen und beachten sei hierbei, dass andere Orthopädiefachgeschäfte, welche nicht in eine Klinik integriert seien, diese Möglichkeit auch nicht hätten und die Anpassungen und Termine zur Sitzprobe extern wahrnehmen müssten. Ob die Komplexität der Situation einen stationären Aufenthalt aus medizinischer Sicht rechtfertige, könne er nicht beurteilen (VB 987).