3.2. Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, im Rahmen der Anpassung habe die Hautsituation nach jeder Mobilisation zeitnah durch Fachpersonal kontrolliert und gegebenenfalls sofort behandelt werden müssen. Zudem habe die Sitzversorgung neu im Raum positioniert werden müssen, was wiederum eine Anpassung der Steuerung zur Folge gehabt habe. Auch die Aufnahme des Sauerstoffgeräts am Rollstuhl sei optimiert worden (Beschwerde S. 7). Für die Abstimmung an die Bedürfnisse der Beschwerdeführerin seien intensive Mess-, Anprobe- und Anpassungsabläufe erforderlich, für welche die Beschwerdeführerin kaum Energie zur Verfügung habe. -5-