Nach Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Einholung einer Stellungnahme der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin am 29. November 2023 die Abweisung des Gesuches in Aussicht. Nach Einwänden der Beschwerdeführerin und nachdem diese die Anpassung der Sitz- und Rückenbettung vom 7. bis 19. Januar 2024 im stationären Rahmen hatte durchführen lassen, hielt die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD und verfügte am 23. Februar 2024 wie vorbeschieden.