Nach Rückfrage der Beschwerdegegnerin beantragte die B._____ AG zudem mit Schreiben vom 2. Mai 2023 die Kostengutsprache für einen Elektrorollstuhl "Permobil M5 Corpus" als Ersatz für den der Beschwerdeführerin mit Mitteilung vom 9. November 2011 zugesprochenen Elektro-Rollstuhl "Turbo Twist". Mit Mitteilungen vom 16. Juni 2023 erteilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für den Elektrorollstuhl "Permobil M5 Corpus" inklusive invaliditätsbedingte Anpassungen und Zubehör im Betrag von Fr. 36'760.05 sowie eine Sitzund Rückenbettung zum Elektrorollstuhl im Betrag von Fr. 9'287.60.