1. 1.1. Die 2006 geborene Beschwerdeführerin leidet am Geburtsgebrechen Ziff. 184 gemäss Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV- Anhang). Sie bezieht in diesem Zusammenhang verschiedene Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Mit Schreiben vom 8. März 2023 ersuchte die B._____ AG die Beschwerdegegnerin um Kostengutsprache für Sitz- und Rückenbettung zum neuen Permobil M5 der Beschwerdeführerin. Nach Rückfrage der Beschwerdegegnerin beantragte die B.___