gewissen Komplexität geprägt ist, es somit für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verwaltungsverfahren einer überdurchschnittlichen Komplexität bedarf (vgl. Urteile des Bundesgerichts 9C_757/2017 vom 5. Oktober 2018 E. 5.2.1; 8C_669/2016 vom 7. April 2017 E. 3.2; 9C_908/2012 vom 22. Februar 2013 E. 5.2). 2.2. Die Beschwerdeführerin vertritt die Ansicht, im vorliegenden Fall sei die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands angesichts der Bearbeitungsdauer des Gesuches um dessen Bestellung sowie der Umstände, dass ein Gutachten eingeholt wurde, dessen Inhalt für einen Laien unver- -4-