" Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei die volle unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. Unter Kostenfolgen." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 24. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Die Beschwerdeführerin reichte am 19. Juni 2024 eine weitere Eingabe ein. 2.4. Mit Eingabe vom 27. August 2024 reichte die Beschwerdeführerin medizinische Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: