4.4.4. Am 14. September 2023 führte Dr. med. C._____ aus, die Beschwerdeführerin habe sich beim Sport am 22. Mai 2023 (recte: 2022) ein Distorsionstrauma zugezogen und ab diesem Zeitpunkt eindeutige ulnocarpale Handgelenkschmerzen erlitten. Sie sei schlank und sportlich und nachweislich bis zu diesem Zeitpunkt schmerzfrei gewesen. Aus seiner Sicht handle es sich somit eindeutig um ein Trauma zu einem definierten Zeitpunkt mit nachfolgender Schmerzhaftigkeit und Funktionseinschränkung, welche zuvor nachweislich nicht bestanden habe. Es handle sich damit um ein Unfallereignis.