im sechsten Sehnenfach mit den Zeichen der chronischen Tenosynovitis. Ein einmaliges Rotationstrauma sei aus biomechanischen Überlegungen am Ulnocarpalgelenk nicht möglich, zumal die radioulnaren Bänder intakt geblieben seien (VB M26 S. 9 f.). Es liege eine Körperschädigung gemäss Art. 6 Abs. 2 UVG vor. Geschädigt seien die Verbindungsstrukturen zum DRUG, die man allenfalls noch den komplexen Bandstrukturen im TFCC zuordnen könne. Die Bandschädigung des TFCC, welche als Listendiagnose aufgefasst werden könne, sei in casu vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen.