nicht mal zwei Schritte ohne Schwindel und ohne das Halten an Gegenständen im Haus bewältigen, geschweige denn mit den starken Schmerzen Dinge im Haushalt erledigen. Selbst unter Berücksichtigung des Belastungsprofils des RAD-Arztes bestehe weiterhin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt seien dementsprechend gleich null. Die Beschwerdeführerin könne keinerlei Arbeit nachgehen, sie müsse sich alle zehn bis fünfzehn Minuten hinlegen. Auch eine angepasste Tätigkeit sei zu 0 % möglich (vgl. Bericht von Dr. med. D._____ vom 29. April 2024; eingereicht mit Eingabe vom 2. Mai 2024).