Hinzu komme der massive Schwindel, der 24 Stunden am Tag existent sei, die Beschwerdeführerin könne keine zwei Schritte mehr geradeaus gehen ohne sich an jemandem oder einem Gegenstand zu halten, es bestehe eine starke Sturzneigung, weiterhin würden ihr auch Dinge aus der Hand fallen, sie könne keinen Starken Griff mehr auslösen. Aus ihrer (Dr. med. D._____) Sicht sei die Beschwerdeführerin in diesem Zustand nicht mehr arbeitsfähig und werde dies auch nicht mehr werden (VB 113 S. 2 f.).