Die Schmerzen im Bereich der BWS seien immobilisierend und würden sich unter Belastung stark aufbauen. An eine Tätigkeit als Reinigungshilfe sei sicherlich schon lange nicht mehr zu denken, aber auch andere Tätigkeiten im Sitzen könnten der Beschwerdeführerin nicht mehr zugemutet werden. Es bestehe allein hier schon eine nahezu 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Hinzu komme der massive Schwindel, der 24 Stunden am Tag existent sei, die Beschwerdeführerin könne keine zwei Schritte mehr geradeaus gehen ohne sich an jemandem oder einem Gegenstand zu halten, es bestehe eine starke Sturzneigung, weiterhin würden ihr auch Dinge aus der Hand fallen, sie könne keinen Starken Griff mehr auslösen.