Die seit der letzten RAD-Beurteilung eingegangenen medizinischen Akten vermöchten die bisherige Einschätzung der Arbeitsfähigkeit damit nicht zu beeinflussen (VB 120 S. 1). Die Haushaltstätigkeit lasse keine Einschränkung erkennen, sofern diese wechselbelastend, ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Bücken, ohne häufiges Knien, ohne Umwelteinflüsse wie Zugluft, Kälte oder Nässe, ohne vorwiegende Überkopfarbeit, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüste, Leitern und Dächer, ohne Rumpfrotation im Sitzen/Stehen und nicht in kauernder Stellung stattfinde.