3.1.4. In der Aktennotiz vom 16. Februar 2024 führte der RAD-Arzt Dr. med. B._____ aus, dem ambulanten Bericht von Dr. med. D._____ vom 25. Oktober 2023 (VB 113 S. 2 f.) würden sich keine Neuerungen entnehmen lassen. In der klinischen Untersuchung hätten wiederum keine von äusseren Faktoren befreite Befunde ohne irrelevante interpretative Zwischenstufen beschrieben werden können. Dass die Beschwerdeführerin den Eindruck vermittle, vor Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule kaum ruhig sitzen zu können oder sich bei jedem Schritt an der Wand oder an sonstigen Gegenständen festhalten zu müssen, könne ebenso wenig wie die massiven oder leichten Myogelosen als organisches Substrat der