In angepasster Tätigkeit bestehe per 1. Juni 2021 bis Ende Oktober 2021 (sechs Monate nach der Fusion auf Niveau LWK 4/5) eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit und im Anschluss eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Eine angepasste Tätigkeit sei wechselbelastend, ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Bücken, ohne häufiges Knien, ohne Umwelteinflüsse wie Zugluft, Kälte oder Nässe, ohne vorwiegende Überkopfarbeit, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüste, Leitern und Dächer, -4- ohne Rumpfrotation im Sitzen/Stehen und ohne Arbeiten in kauernder Stellung (VB 48 S. 3).