"1. Die Verfügung vom 2.4.2024 sei aufzuheben. 2. Mir sei eine Rente zuzusprechen eventualiter sei ein unabhängiges Gutachten anzuordnen. 3. Mir sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren." 2.2. Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen medizinischen Bericht zu den Akten. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 23. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Schreiben vom 23. Mai 2024 zog die Beschwerdeführerin das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurück. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: