Die beiden hatten keine Probleme miteinander und mit uns. Wir haben zusammen gelacht, Musik gehört, sie hatten es in ihrer Jungsgruppe lustig, wie es eigendlich meistens ist[.] ich war froh und dankbar, einen tollen Donnerstag mit den beiden erlebt zu haben" (VB 41 S. 21; Hervorhebung durch das Gericht). Auch den Berichten des (ehemaligen) Klassenlehrers des Beschwerdeführers ist ein positives Gesamtbild zu entnehmen. So hat dieser etwa festgehalten der Beschwerdeführer sei seinen Lehrpersonen gegenüber sozial nicht auffällig, vielmehr höflich und offen.