an die Kindsmutter vom 7. November 2022 hervor. Darin schilderte die Betreuerin der Kindsmutter zwei Vorfälle vom 17. Oktober 2022 und 1. November 2022, in welchen die Situation mit dem Beschwerdeführer und seinem Bruder jeweils eskaliert sei (VB 41 S. 20 f.). Gleichzeitig liegt einerseits aber kein Bericht hinsichtlich der dazwischenliegenden 14 Tage vor, was darauf schliessen lässt, dass es in dieser Zeit zu keinen bzw. zumindest keinen grösseren Vorkommnissen gekommen ist. Andererseits hielt die Betreuerin in ihrer E-Mail zum Abschluss fest: "Zum gestrigen Donnerstag gebe ich dir gerne auch noch ein Feedback. Die beiden hatten keine Probleme miteinander und mit uns.