Während die Diagnose einer ASS im sich auf ausführliche Anamnese und Untersuchungen stützenden Gutachten der Psychiatrischen Kliniken D._____ vom 1. November 2022 mit fundierter Begründung verneint wurde (VB 30.1 S.110 f.), wurde sie von den behandelnden Kinderpsychiatern (VB 4 S. 1; 41 S. 3 ff.) und der behandelnden Psychotherapeutin (VB 39 S. 3 ff.) unter anderem gestützt auf weitere durchgeführte Testungen bejaht. Entsprechend äusserte die am 3. Juli 2023 erneut um Stellungnahme gebetene RAD-Ärztin Dr. med. F._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, welche das Vorliegen einer ASS vor-