2. 2.1. Gegen diese Verfügungen erhob der Beschwerdeführer am 23. Oktober 2023 (gemeinsam mit seinem Bruder; vgl. Verfahren VBE.2023.446) fristgerecht Beschwerde und beantragten Folgendes: "1. Die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und es sei der Sachverhalt zu neuer Abklärung an die SVA zurückzuweisen – unter Kostenfolge –" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: