Mit Verfügung vom 1. Dezember 2022 wurde ein Anspruch auf Kostengutsprache für medizinische Massnahmen rechtskräftig verneint, da keine Geburtsgebrechen ausgewiesen seien. Nach negativem Vorbescheid hinsichtlich der Hilflosenentschädigung hat die Beschwerdegegnerin den Aussendienst und den RAD aufgrund der Einwände des Beschwerdeführers um erneute Stellungnahme gebeten. Nach Eingang der entsprechenden Stellungnahme des Aussendienstes hat die Beschwerdegegnerin mittels Verfügungen vom 15. September 2023 den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige verneint.