Zudem wies VAD-Arzt Dr. med. F._____ ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands mehr als die empfohlenen 42 Behandlungen pro Jahr abgerechnet werden könnten (VB 16). Die Berichte der behandelnden Ärzte sind daher nicht geeignet, Zweifel an der Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Beurteilungen der VAD-Ärzte Dr. rer. nat. Dr. med. E._____ und Dr. med. F._____ zu begründen.