Die Frequenz der Behandlungen solle der Situation der Beschwerdeführerin angepasst werden. Die paritätische Vertrauenskommission habe entschieden, dass es bei Langzeittherapie nach Abschluss der Rehabilitationsphase im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit gemäss Art. 32 KVG sinnvoll sei, die Position 7311 42 Mal pro Jahr zu vergüten. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen der Beschwerdeführerin bestehe keine Indikation, die Physiotherapie zweimal wöchentlich durchzuführen. Eine regelmässige, einmal die Woche durchgeführte Sitzung sei für einen stabilen Verlauf ausreichend (VB 16 S. 2).