Langzeittherapien mit einer oder zwei wöchentlichen Sitzungen seien hinsichtlich ihrer Evidenz kritisch zu hinterfragen. Eine Rechtfertigung hierfür wäre eine ernsthafte Erkrankung, was bei der Beschwerdeführerin zweifelslos vorliege, oder eine Komplikation, die allerdings derzeit nicht beschrieben werde. Langzeittherapien seien zum Beispiel bei Polyarthritis, Multipler Sklerose oder anderen neurologischen Krankheitsbildern mit Spastität und Kontrakturgefahr sinnvoll. Eine Spastität liege bei der Beschwerdeführerin nicht vor. Hier bestimme eher die Polyneuropathie das Krankheitsbild.