Gemäss Berichten erhalte die Beschwerdeführerin ebenfalls Ergotherapie, es erfolge also zweimal wöchentlich Therapie. Eine Indikation für eine intensivierte Therapie zweimal pro Woche sei nicht ersichtlich und schlüssig aus den Berichten zu -5- entnehmen. Dr. rer. nat. Dr. med. E._____ empfahl der Beschwerdegegnerin, Kostengutsprache für Langzeitphysiotherapie im Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2024 einmal wöchentlich zu erteilen (VB 10).