3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützt sich im angefochtenen Einspracheentscheid vom 15. April 2024 (VB 12) auf die Stellungnahme des VAD, Dr. rer. nat. Dr. med. E._____, Fachärztin für Radio-Onkologie Strahlentherapie, vom 29. Februar 2024 (VB 10). Diese führte aus, die Physiotherapie sei für den Erhalt der Funktion und für die Sturzprophylaxe sinnvoll. Bei Status nach Meningoencephalitis sei eine Langzeitphysiotherapie im Bereich des ganzen Körpers ausgewiesen. Die Erholung erfolge langsam. Eine Fortführung einmal pro Woche sei sinnvoll und indiziert. Gemäss Berichten erhalte die Beschwerdeführerin ebenfalls Ergotherapie, es erfolge also zweimal wöchentlich Therapie.