2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 4. Juli 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. 2.3. Mit Eingabe vom 25. Juli 2024 hielt die Beschwerdeführerin an ihrem Antrag fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: