Am 12. Dezember 2023 ersuchte Dr. med. D._____ um erneute Kostengutsprache für Physiotherapie in einer Frequenz von zwei Sitzungen pro Woche. Nach Rücksprache mit dem Vertrauensärztlichen Dienst (VAD) erteilte die Beschwerdegegnerin am 15. Dezember 2023 Kostengutsprache für zwei Sitzungen Physiotherapie pro Woche ab dem 1. Dezember 2023 und ab dem 1. April 2024 bis zum 30. September 2024 für eine Sitzung pro Woche und wies darauf hin, dass eine weitere Kostengutsprache nur bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen geprüft bzw. die entsprechende Leistungspflicht andernfalls abgelehnt werde.