1. Die 1953 geborene Beschwerdeführerin ist bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch krankenversichert. Sie erkrankte im Juni 2018 an einer schweren Meningoencephalitis/-radikulitis und erhielt in der Folge medizinische Behandlung, unter anderem seit dem 1. April 2020 in Form von Physiotherapie. Mit Schreiben vom 4. Juli 2023 ersuchte Dr. med. D._____, Praktischer Arzt, um Verlängerung der Kostengutsprache für Physiotherapie in einer Frequenz von zwei Sitzungen pro Woche. Mit Schreiben vom 17. Juli 2023 erteilte die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für 36 Physiotherapiesitzungen in einer Frequenz von maximal zwei Sitzungen pro Woche. Am 12. Dezember 2023 ersuchte Dr. med. D.__