In Ergänzung zu diesem Bericht könne festgestellt werden, dass aus psychiatrischer Sicht seit April 2022 eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Seit März 2023 bestehe die 70%ige Arbeitsfähigkeit gemäss RAD-Bericht vom 15. Mai 2023. Weitere medizinische Abklärungen seien nicht angezeigt (VB 79 S. 2).