1.2. Am 17. November 2021 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund beidseitiger Kniebeschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Im Rahmen ihrer anschliessenden Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Unfallversicherung bei und holte eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und nach erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 12. März 2024 ab.