Aus dem Bericht von Dr. med. I._____ vom 8. August 2023, welcher davon ausging, dass leichtere Arbeiten mit der Hand zumutbar seien, ergeben sich hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Hände keine wichtigen Aspekte, die im Rahmen der Begutachtung unerkannt oder ungewürdigt geblieben sind (vgl. auch die Stellungnahme des RAD-Arztes Dr. med. E._____ vom 16. Mai 2024 [VB 73]) und dieser bietet somit keinen Grund, den Beweiswert des orthopädischen Gutachtens vom 28. August 2023 in Frage zu stellen. - 13 -