Relevant ist hingegen, ob auf die Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Hände durch den Gutachter abgestellt werden kann. Diesbezüglich ist dem orthopädischen Gutachten vom 28. August 2023 zu entnehmen, dass sich im Bereich beider Hände klinisch und bildgebend eine fortgeschrittene Daumensattelgelenkarthrose mit "plausibel verstandener" schmerzhafter und funktioneller Belastungsreduktion finde (VB 60.1 S. 46). Diese Beurteilung ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der klinisch-orthopädischen Untersuchung durch den Gutachter (VB 60.1 S. 36 f.) sowie der vorliegenden bildgebenden Befunde (VB 60.1 S. 40; 60.2 S. 2; vgl. auch VB 60.2 S. 25) durchaus nachvollziehbar.