Betonung bezüglich der im MRI nachgewiesenen beidseitigen STT- und Rhizarthrose und der beidseitigen radiopalmaren Handgelenksganglione und schon gar keine eindeutige Betonung bezüglich der degenerativen TFCC-Läsionen ergeben habe. Von operativen Massnahmen riet Dr. med. I._____ dringend ab und empfahl eine Ergotherapie und allenfalls auch die Behandlung in einem Schmerztherapiezentrum. Ausserdem wies er darauf hin, dass er bezüglich der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin, gesehen im Kontext mit allen anderen Beschwerden, keine Aussagen machen könne. Leichtere Arbeiten mit der Hand seien grundsätzlich möglich (Beschwerdebeilage 5).