Er führte weiter aus, die Beschwerdeführerin habe anlässlich der Untersuchung desselben Tages über Schmerzen in sämtlichen Fingergelenken und beiden Handgelenken sowie Schmerzen beim Faustschluss und der Extension geklagt. Bei der klinischen Untersuchung hätten sich ubiquitäre Triggerpunkte an beiden Händen sowie beiden Vorderarmen gefunden, wobei sich keine besondere - 12 -