4.6.2. Dr. med. I._____ stellte in seinem Bericht vom 8. August 2023, welchen die Beschwerdeführerin erst im Beschwerdeverfahren einreichte, die Diagnose einer STT-, weniger auch einer Rhizarthrose, beidseits und eines radiopalmaren Handgelenks beidseits (rechtsbetont) sowie die dringende Verdachtsdiagnose eines Weichteilrheumatismus. Er führte weiter aus, die Beschwerdeführerin habe anlässlich der Untersuchung desselben Tages über Schmerzen in sämtlichen Fingergelenken und beiden Handgelenken sowie Schmerzen beim Faustschluss und der Extension geklagt.